Regenbogen
e.V.
An Jan Schwertner, Heiko Schüßling und Patrick Ehrlich
Grubenweg
3
D- 66123 Saarbrücken
Hölstein,
7. September 2009
LHIVE, die Organisation der Menschen mit HIV und AIDS in der Schweiz
fordert den Verein Regenbogen e.V. in Deutschland dazu auf, unverzüglich ihren
neuen Präventionsspot
„ AIDS ist ein Massenmörder“
zurückzuziehen.
Es ist eine Schande wie in diesem Spot Menschen mit HIV und AIDS
dargestellt werden.
Wir sind entsetzt und erwarten insbesondere, dass alle Prominente die
sich vor bzw hinter diesen Verein stellen, zu dieser entwürdigenden Kapagne
Stellung nehmen.
Menschen mit HIV und AIDS mit Hitler, Stalin oder Sadam Hussein
gleichzusetzen ist diskriminierend, ehrverletzend und indiskutabel, besonders
noch von einem Verein, der sich Solidarität mit Menschen mit HIV und AIDS auf
die Fahne schreibt.
Sollte die Kampagne wie geplant umgesetzt werden, prüfen wir rechtliche
Schritte.
Michèle Meyer,
Präsidentin LHIVE
Medienmitteilung
„Positive Begegnungen 2009“
Michèle Meyer, Schweiz; LHIVE,
Organisation der Menschen mit HIV und AIDS in der Schweiz, Vorbereitungsgruppe
„Sackgasse Kriminalisierung“
Der weltweite Trend zur Einführung neuer Strafbestimmungen und die Verschärfung der Anwendung von
bestehenden Gesetzen gegen Menschen mit HIV/AIDS ist eine Katastrophe für Präventionsprogramme. Fachexperten
sprechen sogar vom „HIL Virus“ (highly ineffective laws) – vom Virus der hoch
unwirksamen Gesetze. Allein in Europa wurden in den letzten vier Jahren in 6
weiteren Ländern Gesetzesbestimmungen zur Kriminalisierung der HIV Übertragung
eingeführt. Die Schweiz ist leider eines der Länder, das man als Spitzenreiter bezeichnen darf, sie hat eine
der schärfsten Rechtspraktiken. Neuerdings werden bei uns auch Menschen, die
ihren HIV-Status nicht kennen, verurteilt, wenn sie laut Bundesgerichtsurteil
vom 13. Juni 2008 „ein
risikoreiches Vorleben“ geführt zu haben!
Die heutige Rechtspraxis ist : Ineffizient, kontraproduktiv und
ungerecht.
Wir fordern ein Umdenken in der Rechtssprechung, die sich an
den wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Grundsätzen der Gesundheitspolitik
orientiert.
Die Strafbarkeit der HIV-Übertragung und damit die Kriminalisierung von
Menschen mit HIV und AIDS ist sowohl unwirksam und wie auch gefährlich.
Denn wie UNAIDS festhält, existieren keine Daten, die
beweisen, dass das Strafgesetz die HIV- Übertragung verhindert.
Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung kann
zudem dazu führen, dass Menschen es vorziehen, aus Angst vor Repressionen
ihren HIV-Status zu ignorieren.
Safer Sex Regeln gelten grundsätzlich für alle. HIV kann
nicht mit dem Strafrecht bekämpft werden, sondern vor allem durch eine
Prävention die auf Aufklärung, Solidarität und Verantwortung aufbaut. Sie
appelliert an die
Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen. Das Strafrecht bürdet ungerechtfertigterweise HIV-positiven
Personen einseitig die volle Schutzverantwortung vor HIV auf. Dies ist mit
Blick auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit nicht zu rechtfertigen.
Im Gegenteil: es führt
zu einer gesetzlich verankerten Ungleichbehandlung und Diskriminierung.
Diskriminierung und Stigmatisierung sind ein wesentlicher
Motor der HIV-Verbreitung.
Die Rechtspraxis hat sich in den letzten
Jahren zunehmend verschärft.*
Hinzu kommt, dass die Erkenntnisse der NICHT-Infektiosität dabei noch keine
Rolle spielen. Es ist nicht haltbar, dass Menschen mit HIV, nach Art. 231 StGB
weiterhin wegen versuchter Verbreitung einer gefährlichen menschlichen Krankheit
angeklagt, verurteilt und geahndet werden, wenn eine HIV-Übertragung de facto
nicht möglich ist. Die wissenschaftlichen Fakten dürfen nicht ignoriert werden.
Die vom Bundesgericht vorgegebene Rechtsprechung könnte künftig dazu führen, dass Menschen sich
beruhigt auf ungeschützte Sexualkontakte einlassen darf, weil ja gemäss
Bundesgericht eine einseitige Pflicht für HIV Positive - und neuerdings auch
für Leute mit riskantem Sexualvorleben - besteht, die Safer Sex Regeln
einzuhalten.
Woher aber wissen jene Menschen denn, dass sie selbst negativ
sind? Die einseitige Anklage und Verurteilung von Menschen mit HIV und AIDS bei
einer HIV Übertragung oder auch wegen
dem Versuch oder der tatsächlichen „Verbreitung „ einer gefährlichen
menschlichen Krankheit ist diskriminierend und verhindert eine nachhaltige
Primär Prävention.
Das Strafgesetz verfügt über genügend Möglichkeiten Menschen
zu ahnden, welche Gewalt anwenden, Abhängigkeiten ausnutzen oder falsche
Tatsachen vorgeben.
* In der Schweiz kommt bei der HIV
Übertragungen nicht nur Artikel 122 und 123 zur Anwendung (Körperverletzung)
sondern die Strafe kumuliert sich jeweils noch mit dem Verstoss gegen Artikel
231 StGB (Epidemiengesetz, zur Zeit in der Revision). Hinter
der Bestimmung des Art. 231 StGB – welche lange vor Auftreten von HIV ins
Strafgesetz eingeführt und somit gar nicht dafür konzipiert ist – steht die
veraltete Vorstellung der Seuchenbekämpfung: Repression.
Ein Verstoss gegen diese Bestimmung ist ein
Offizialdelikt und muss verfolgt werden. Dies steht, wie erwähnt, im
Widerspruch zur schweizerischen Politik der HIV-Bekämpfung, welche von der
Eigenverantwortung des Einzelnen, von der Solidarität und dem Fehlen von
Stigmatisierung ausgeht.
Weltaidstag 2008
Medienmitteilung
LHIVE, Organisation der
Menschen mit HIV und AIDS in der Schweiz
Wir sind Teil der Gesellschaft
Unsere Normalitäten leben wir in der Öffentlichkeit und im
Privaten, wie andere auch.Mit dem Unterschied, dass sie nicht wahrgenommen werden.
Denn: Eine normale Lebenserwartung, gute medizinische
Versorgung und Leistungsfähigkeit schützen nicht vor Ausgrenzung.
Die Alten Bilder und Vorurteile sind noch immer in den
Köpfen, und werden immer neu produziert:
Wenn zum Beispiel die Medien nur Geschichten bringen über
Sex& Crime oder über schwere Diskriminierung, geht das an unseren Lebensrealitäten vorbei:
Die stille Diskriminierung wird genauso verschwiegen, wie
unsere Integration.
Wir sind längst Teil dieser Gesellschaft
Eine HIV-Infektion
ist noch immer eine unanständige Krankheit.
Menschen mit HIV und AIDS verstecken sich , aus Furcht ihre
wiedergewonnene „Normalität“ zu verlieren.
Wer sich zeigt, muss damit rechnen ausgerenzt zu werden, im
privaten sozialen Umfeld, am Arbeitsplatz, in der Gesellschaft. Also bleiben
viele von uns unsichtbar.
Wer sich zeigt, selbstbewusst und ohne Scham, muss damit
rechnen, übersehen zu werden, weil nichts mehr an die Bilder erinnert, die HIV
und AIDS spannend und „sexy“ machten. Weil nicht sein darf was nicht sein darf:
wir werden die Bilder nicht los, die Sex, Krankheit, Sucht und Tod bedeuten.
Aber: Sexualität, Krankheit, Sucht und Tod gehören zur
Gesellschaft und zum Leben, das tragen wir nicht alleine.
Wir sind Teil dieser Gesellschaft und unsere Gesundheit
zahlt sich aus.
Stelungnahme LHIVE 4.2.2008
Die Kritik
der letzten Tage an der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Erkenntnisse
der EKAF, veranlasst uns als Organisation von Menschen mit HIV und AIDS zu
folgender Stellungnahme
Wir begrüssen ausdrücklich die Veröffentlichung der wissenschaftlichen
Erkenntnisse durch die Eidgenössische Kommission für AIDS-Fragen.
Aufklärung muss wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen sonst wird
sie unglaubwürdig.
Die "neusten" Erkenntnisse sind unter vorgehaltener Hand bereits seit
Jahren bekannt.
Im Namen der Prävention hat die Zurückhaltung entsprechender Information
erstens für Verunsicherung und widersprüchlicher Beratungspraxis geführt
und zweitens unbegründete Angst vor Menschen mit HIV weiter hoch gehalten und
deren Ausgrenzung im alltäglichen Leben, etwa bei der Arbeit, begünstigt.
HIV-Positive verstecken sich nicht zuletzt, weil sie keine Möglichkeit sehen,
dem Bild des hochgefährlichen und verantwortungslosen Menschen, das in der
Öffentlichkeit noch immer vorherrscht, zu begegnen.
Viele leiden sehr unter diesem Vorurteilen und nicht selten wirkt es
sich sehr negativ auf das eigene Selbstbild aus. Dies erschwert die
Möglichkeit, sein Leben selbstbestimmt zu gestalten.
Die Kluft zwischen den Vorurteilen und unseren Lebensrealitäten wird immer
grösser.
Wir werden alle weiterhin an HIV und AIDS leiden, ob als Infizierte, als
Angehörige oder als gesamte Gesellschaft, wenn Vorurteile, Ängste und
Diskriminierung eine vorurteilsfreie Aufklärung und Toleranz verunmöglichen.
Die öffentliche Mitteilung der EKAF ermöglicht ein Umdenken bei allen
Beteiligten.
Sie ist für Menschen mit HIV und AIDS für das alltäglich Leben, (ganz
unabhängig von Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung etc) absolut not-
wendig.
Michèle Meyer
Präsidentin LHIVE
Mittwoch
30.Januar
Medienmitteilung
LHIVE, die Organisation der Menschen mit HIV und AIDS in der Schweiz, begrüsst
die jüngste Stellungnahme* der Eidgenössischen Kommission für AIDS-Fragen
(EKAF): Menschen mit HIV sind unter einer erfolgreichen, kontrollierten
antiviralen Therapie nicht infektiös.
Wir sind überzeugt, dass nachhaltig wirksame Prävention nur möglich ist, wenn
die wissenschaftlichen Erkenntnisse in Aufklärung und Präventionsbotschaften
einbezogen werden. Die in den letzten Jahren, im Namen der Prävention gut
gemeinte Zurückhaltung von Informationen hat zu Unsicherheiten und
widersprüchlicher Beratungspraxis geführt. Die damit einhergehende
Aufrechterhaltung von Angst und Ausgrenzung HIV positiver Menschen hatte eine
unnötige Beeinträchtigung der Lebensqualität von Menschen mit HIV und AIDS zur
Folge.
Darum fordert LHIVE, dass jegliche neue wissenschaftliche Erkenntnisse den betroffenen
HIV- Patientinnen und Patienten, den Beratenden und den behandelnden Ärzten,
den Pflegenden und letztlich auch der Öffentlichkeit kohärent und transparent
kommuniziert werden.
Die Erkenntinsse um die Nicht-Infektiosität müssen auch in der Rechtssprechung
endlich berücksichtigt werden. Es ist nicht länger haltbar, dass Menschen mit
HIV, nach Art. 231 StGB weiterhin wegen versuchter Verbreitung einer
gefährlichen menschlichen Krankheit angeklagt und verurteilt werden, wenn eine
HIV-Übertragung de facto nicht möglich ist.
Diese zusätzlichen Erfolge der medizinischen Behandlung der HIV-Infektion
müssen insofern auch eine Auswirkung auf die freie Therapie-Entscheidung der
PatientInnen haben, als dass ein Therapiebeginn auch unter dem Aspekt der
Prävention möglich sein soll.
Michèle Meyer Präsidentin LHIVE
Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Präsidentin von
LHIVE: Michèle Meyer, erreichbar unter 076 443 04 48 oder per Email michele.meyer@lhive.ch
Haben
Sie einen positiven Eindruck von mir? Er stimmt.
Menschen mit HIV und AIDS zeigen ihr Gesicht.
LHIVE sucht am Weltaidstag, Samstag den 1. Dezember, den Kontakt zur
Bevölkerung. Menschen, die offen mit HIV und AIDS leben, zeigen ihr Gesicht und
suchen das Gespräch mit den Passanten. Sie verstecken sich nicht. Ihre
Botschaft ist einfach: „Wir sind Herr und Frau Müller von nebenan.“
LHIVE wurde am 5.Mai dieses Jahres in Basel gegründet. Die Organisation
versammelt Menschen die in der Schweiz mit HIV und AIDS leben, ob als
Infizierte oder als Angehörige oder Hinterbliebene. Die Organisation hat sich
Gleichstellung, unabhängig vom HIV-Status, in allen Lebenslagen zum Ziel
gesetzt. Sei dies in der Familie, im sozialen Umfeld, bei der Arbeit, in
Fragen der Sozialversicherungen oder vor dem Gesetz: Es gibt keinen Grund
jemanden auszugrenzen und zu benachteiligen wegen seiner HIV-Infektion. Um dies
zu erreichen, setzt LHIVE auf Selbstvertretung, Sichtbarkeit und Verantwortung,
auch im Sinne der Mitgestaltung der AIDS-Arbeit in der Schweiz. LHIVE zählt
rund hundert Einzelmitglieder und 10 Kollektivmitglieder.
Das Bundesamt für Gesundheit, Sektion AIDS, die eidgenössische Kommission für
AIDS-Fragen, die Aids-Hilfe Schweiz und ihre regionalen Antennen und Andere
begrüssen und unterstützen die Organisation LHIVE. Ohne die aktive Stimme
der Menschen mit HIV ist eine zeitgemässe und glaubwürdige HIV/AIDS
Arbeit nicht denkbar. Möchten Sie über die Aktionen berichten, live dabei sein? Wir möchten Sie
herzlichst einladen am Samstag, den 1. Dezember 2007, von 13-15 Uhr bei uns
vorbeizuschauen. Sie finden uns in Basel, Lugano, St.Gallen, Zürich und Genf
auf promineten Plätzen ( Bahnhof, Piazza etc). Bitte informieren Sie sich am
Freitag, den 30. November über unsere genauen Standorte. Für mehr Informationen, Interviews oder Fototermine wenden Sie sich bitte
direkt an die Präsidentin von LHIVE: Michèle Meyer, erreichbar unter 076 443 04
48 oder per Email michele.meyer@lhive.ch.